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Modul 1 von 18
Worum es geht und was dieser Kurs nicht ist
Bevor Sie anfangen, sollten Sie wissen, wofür Ihr Zertifikat am Ende gilt — und wofür nicht.
Was Sie hier lernen
Diese Unterweisung führt Sie durch die beiden Themen, die im Betrieb zusammengehören: Erste Hilfe und Brandschutz. Beide beantworten dieselbe Frage — was tue ich in den ersten Minuten, bevor Rettungsdienst oder Feuerwehr da sind. In diesen Minuten entscheidet sich fast alles, und in diesen Minuten sind Sie allein zuständig.
Wofür Ihr Zertifikat gilt
Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen. Diese Pflicht steht in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und in § 4 der DGUV Vorschrift 1. Wenn Sie den Abschlusstest bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat mit Nummer, das genau diese jährliche Unterweisungspflicht belegt. Es nennt die Inhalte, damit ein Auditor erkennt, worüber tatsächlich unterwiesen wurde.
Wofür es ausdrücklich nicht gilt
Betrieblicher Ersthelfer wird man nicht am Bildschirm. Dafür verlangt § 26 der DGUV Vorschrift 1 einen Lehrgang von neun Unterrichtseinheiten bei einer Stelle, die der Unfallversicherungsträger dafür ermächtigt hat. Ebenso wenig macht dieser Kurs Sie zum Brandschutzhelfer: Die DGUV Information 205-023 verlangt neben der Theorie eine praktische Übung mit einer echten Löscheinrichtung. Beides lässt sich online nicht ersetzen, und wer diese Bescheinigung als solchen Nachweis abheftet, hat im Ernstfall keinen Nachweis.
Dieser Kurs erfüllt Ihre jährliche Unterweisungspflicht. Er ersetzt weder den Erste-Hilfe-Lehrgang mit neun Unterrichtseinheiten noch die Brandschutzhelfer-Ausbildung mit praktischer Löschübung.
Wenn in Ihrem Betrieb zu wenige ausgebildete Ersthelfer vorhanden sind, ändert dieser Kurs daran nichts. Sprechen Sie Ihre Führungskraft darauf an — Modul 3 zeigt Ihnen, wie viele es sein müssen.
Modul 2 von 18
Der Rechtsrahmen an einer Stelle
Alle Vorschriften, auf die sich dieser Kurs stützt, stehen hier gebündelt — damit Sie später wissen, wo Sie nachschlagen.
Die staatliche Seite
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen und dafür Beschäftigte zu benennen. § 12 verlangt die Unterweisung: bei der Einstellung, bei Veränderungen und danach regelmäßig wiederholt. Konkretisiert wird das durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR: A1.3 für die Sicherheitskennzeichnung, A2.2 für Maßnahmen gegen Brände, A2.3 für Fluchtwege und Notausgänge, A4.3 für Erste-Hilfe-Räume und -Mittel.
Die Seite der Unfallversicherung
Die DGUV Vorschrift 1 gilt für alle Betriebe. § 4 verlangt die Unterweisung mindestens einmal jährlich; dieselbe Frist nennt die ASR A2.2 in Punkt 7.2 für die Unterweisung im Brandschutz. Die §§ 24 bis 28 regeln die Erste Hilfe: das Bereitstellen von Material und Räumen, die Dokumentation jeder geleisteten Ersten Hilfe sowie Zahl und Ausbildung der Ersthelfer.
Muss ich helfen, und was ist, wenn ich etwas falsch mache
Helfen ist Pflicht. Wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl es ihm zumutbar wäre, macht sich nach § 323c des Strafgesetzbuches strafbar. Umgekehrt gilt: Wer nach bestem Wissen hilft, haftet nicht für einen dabei entstandenen Schaden. Und wer als Beschäftigter Erste Hilfe leistet, steht dabei selbst unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung — auch dann, wenn er sich dabei verletzt. Die Sorge, etwas falsch zu machen, ist der häufigste Grund fürs Nichtstun, und sie ist unbegründet. Der einzige wirkliche Fehler ist, gar nichts zu tun.
Was sich zuletzt geändert hat
Zwei Punkte sind neu und in älteren Unterlagen noch falsch abgebildet. Erstens: Die ASR A2.2 wurde in dritter Änderung am 23. Mai 2025 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Zweitens: Der Europäische Rat für Wiederbelebung, kurz ERC, hat im Herbst 2025 neue Leitlinien herausgegeben, die die Fassung von 2021 ablösen. Was in diesem Kurs zur Wiederbelebung steht, folgt den Leitlinien 2025.
Zwei Ebenen, ein Ziel: Der Staat regelt über ArbSchG und ASR, die Unfallversicherung über die DGUV Vorschrift 1. Die schärfere Anforderung gilt. Unterwiesen wird mindestens einmal jährlich.
Modul 3 von 18
Ersthelfer im Betrieb
Wie viele Ersthelfer ein Betrieb braucht, ist keine Ermessensfrage — die Zahl ergibt sich aus einer Rechnung.
Die Zahl
Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 gilt: Sind zwei bis zwanzig Versicherte anwesend, muss mindestens ein Ersthelfer da sein. Über zwanzig Anwesenden werden es Anteile — in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent der anwesenden Versicherten, in allen übrigen Betrieben zehn Prozent. Für Kindertageseinrichtungen gilt ein Ersthelfer je Gruppe, für Hochschulen zehn Prozent. Entscheidend ist das Wort anwesend: Urlaub, Schichtbetrieb und Außendienst zählen mit, wenn dadurch niemand mehr vor Ort ist.
Ein Rechenbeispiel
In einem Büro sind 60 Menschen anwesend. Fünf Prozent von 60 sind drei. Also müssen mindestens drei ausgebildete Ersthelfer erreichbar sein — und zwar zu jeder Zeit, in der gearbeitet wird. In einer Werkstatt mit denselben 60 Anwesenden wären es zehn Prozent, also sechs.
Ausbildung und Fortbildung
Ersthelfer wird, wer einen Lehrgang von neun Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle besucht hat. Wer in einem Gesundheitsberuf ausgebildet ist oder eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung hat, ist damit gleichgestellt. Die Fortbildung folgt alle zwei Jahre, wieder mit neun Unterrichtseinheiten. Wird die Frist überschritten, ist in der Regel keine Fortbildung mehr möglich, sondern eine erneute Ausbildung nötig. Die Kosten trägt der Unfallversicherungsträger, die Zeit gilt als Arbeitszeit.
Zwei bis zwanzig Anwesende: ein Ersthelfer. Darüber fünf Prozent im Büro, zehn Prozent sonst. Ausbildung neun Unterrichtseinheiten, Fortbildung alle zwei Jahre.
Die häufigste Lücke ist nicht die Zahl auf dem Papier, sondern die Erreichbarkeit: drei Ersthelfer nützen nichts, wenn alle drei gleichzeitig im Urlaub sind.
Modul 4 von 18
Erste-Hilfe-Material und Erste-Hilfe-Räume
Material nützt nur, wenn es vollständig, haltbar und auffindbar ist — alle drei Punkte fallen im Ernstfall auf.
Verbandkästen
Für Betriebe gibt es zwei Größen. Der kleine Verbandkasten ist in der DIN 13157 beschrieben, der große in der DIN 13169; ein großer entspricht inhaltlich zwei kleinen. Nicht verwechseln mit der DIN 13164 — das ist der Verbandkasten fürs Auto und für den Betrieb nicht ausreichend. Wie viele Kästen nötig sind, richtet sich nach Zahl der Beschäftigten und Art des Betriebes; die Vorgaben stehen in der ASR A4.3.
Prüfen und ergänzen
Verbandmaterial hat ein Verfallsdatum. Sterile Auflagen werden nach Ablauf unbrauchbar, auch wenn die Packung unversehrt aussieht. Der Bestand ist regelmäßig zu kontrollieren und nach jeder Entnahme wieder aufzufüllen. Es gehört zu den einfachsten und zugleich häufigsten Beanstandungen im Audit: ein Kasten, aus dem seit Jahren nur entnommen wurde.
Kennzeichnung und Räume
Erste-Hilfe-Einrichtungen werden mit den Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010 gekennzeichnet — weißes Symbol auf grünem Grund. Ab bestimmten Betriebsgrößen ist zusätzlich ein Erste-Hilfe-Raum vorgeschrieben; auch dessen Anforderungen regelt die ASR A4.3. Wichtig für Sie als Beschäftigten: Sie sollten wissen, wo der nächste Verbandkasten hängt, ohne suchen zu müssen.
DIN 13157 ist der kleine, DIN 13169 der große betriebliche Verbandkasten. DIN 13164 ist der Kfz-Kasten und reicht im Betrieb nicht aus.
Abgelaufenes steriles Material ist kein sauberes Material. Prüfen Sie das Verfallsdatum, bevor Sie es brauchen — nicht währenddessen.
Modul 5 von 18
Rettungskette und Notruf
Der Notruf ist das Glied der Rettungskette, das Sie in der Hand haben — und das am häufigsten zu spät kommt.
Die Rettungskette
Sie beginnt bei den Sofortmaßnahmen am Unfallort, führt über den Notruf und die Erste Hilfe zum Rettungsdienst und endet in der Klinik. Jedes Glied trägt nur so viel, wie das vorherige geleistet hat. Ihre Glieder sind die ersten drei.
Absichern und selbst schützen
Bevor Sie helfen, sorgen Sie dafür, dass Ihnen nichts passiert. Auf der Straße heißt das Warnweste und Warndreieck, im Betrieb Maschine abschalten oder Strom freischalten, bei Rauch nicht in den Raum. Ein zweiter Verletzter halbiert die Hilfe nicht, er beendet sie.
Der Notruf 112 und die fünf W-Fragen
Die 112 erreicht überall in Europa die Leitstelle, gebührenfrei und von jedem Telefon. Die Leitstelle fragt strukturiert ab, und Sie können sich die fünf W merken: Wo ist es passiert — die genaue Adresse, Etage, Zugang. Was ist passiert. Wie viele Betroffene. Welche Art von Verletzungen. Und schließlich: Warten auf Rückfragen. Der letzte Punkt ist der, den fast alle vergessen. Legen Sie nicht auf. Die Leitstelle beendet das Gespräch, nicht Sie — bis dahin führt sie Sie durch die Maßnahmen und kann Sie sogar bei der Wiederbelebung anleiten.
Einweisen
Wenn möglich, schicken Sie jemanden an die Zufahrt, der den Rettungsdienst einweist. Auf großen Betriebsgeländen kostet die Suche nach dem richtigen Tor mehr Zeit als die gesamte Anfahrt.
Fünf W: Wo, Was, Wie viele, Welche Verletzungen, Warten auf Rückfragen. Am Telefon bleiben, bis die Leitstelle das Gespräch beendet.
Modul 6 von 18
Eine reglose Person auffinden
Die Reihenfolge der ersten dreißig Sekunden hat sich mit den ERC-Leitlinien 2025 geändert.
Prüfen, Rufen, Drücken
So lautet die Merkfolge der ERC-Leitlinien 2025. Prüfen: Ist die Annäherung sicher, reagiert die Person auf Ansprechen und vorsichtiges Rütteln an den Schultern. Rufen: den Notruf unverzüglich absetzen, am besten über die Freisprechfunktion, damit Sie die Hände frei haben. Drücken: mit der Herzdruckmassage beginnen, sobald klar ist, dass die Person nicht normal atmet.
Was daran neu ist
Früher wurde gelehrt, zuerst in Ruhe die Atmung zu prüfen und erst danach den Notruf abzusetzen. Die Leitlinien 2025 drehen das um: Der Notruf erfolgt unverzüglich, die Beurteilung der Atmung geschieht danach und mit Unterstützung der Leitstelle. Der Grund ist einfach — jede Minute ohne Herzdruckmassage kostet Überlebenswahrscheinlichkeit, und Laien brauchen für die Atemkontrolle oft zu lange. Der Fokus liegt auf den ersten drei bis fünf Minuten.
Schnappatmung erkennen
Unmittelbar nach einem Kreislaufstillstand macht etwa jeder Dritte vereinzelte, geräuschvolle Atemzüge, die wie Schnappen oder Röcheln wirken. Das ist keine normale Atmung, sondern ein Zeichen des Kreislaufstillstands. Wer das für Atmung hält, legt die Person in die Seitenlage und wartet — und genau daran sterben Menschen. Im Zweifel gilt: nicht normal atmend, also drücken.
Prüfen — Rufen — Drücken. Der Notruf kommt vor der ausführlichen Atemkontrolle, nicht danach.
Schnappatmung ist keine Atmung. Im Zweifel mit der Herzdruckmassage beginnen: Bei einer Person, die doch atmet, merken Sie es sofort — sie wehrt sich.
Modul 7 von 18
Wiederbelebung und AED
Herzdruckmassage ist die eine Maßnahme, mit der Sie als Laie nachweislich Leben retten — und sie ist erlernbar in drei Sätzen.
So wird gedrückt
Die Person liegt flach auf dem Rücken, auf festem Untergrund. Der Handballen kommt auf die Mitte des Brustkorbs, die zweite Hand darüber, die Finger verschränkt. Arme gestreckt, Schultern senkrecht über den Händen. Gedrückt wird mindestens 5 Zentimeter tief und höchstens 6 Zentimeter, mit einer Frequenz von 100 bis 120 pro Minute. Nach jedem Druck den Brustkorb vollständig entlasten, ohne die Hände abzuheben.
Mit oder ohne Beatmung
Wer in der Beatmung geübt ist, wechselt zwischen 30 Kompressionen und 2 Beatmungen. Wer es nicht ist oder sich unsicher fühlt, drückt ohne Unterbrechung durch. Das ist ausdrücklich erlaubt und deutlich besser als gar nichts. Unterbrechungen sind der größte vermeidbare Schaden — jede Pause lässt den Blutdruck zusammenbrechen.
Der AED
Ein automatisierter externer Defibrillator spricht mit Ihnen und sagt jeden Schritt an. Setzen Sie ihn ein, sobald er verfügbar ist; jemand anderes holt ihn, während Sie weiterdrücken. Die Elektroden werden auf den entkleideten Brustkorb geklebt. Meldet das Gerät, dass ein Schock empfohlen ist, achten Sie darauf, dass niemand die Person berührt, lösen den Schock aus und drücken sofort weiter. Ein AED kann keinen Schock gegen Ihren Willen abgeben und keinen falschen Schock auslösen — die Analyse übernimmt das Gerät.
Wie lange
Bis der Rettungsdienst übernimmt, bis die Person sich erkennbar erholt oder bis Sie körperlich nicht mehr können. Wechseln Sie sich alle ein bis zwei Minuten ab, wenn Sie zu zweit sind.
Mindestens 5 und höchstens 6 Zentimeter tief, 100 bis 120 pro Minute, Verhältnis 30:2. Ungeübt: ohne Unterbrechung durchdrücken. AED einsetzen, sobald er da ist.
Sie können bei der Herzdruckmassage nichts falsch machen, was schlimmer wäre als Nichtstun. Gebrochene Rippen heilen, ein Kreislaufstillstand ohne Hilfe nicht.
Modul 8 von 18
Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
Bewusstlos und atmend ist die eine Lage, in der die Seitenlage richtig ist — und nur dann.
Warum die Seitenlage
Bei einer bewusstlosen Person erschlafft die Muskulatur. Der Zungengrund kann nach hinten sinken und die Atemwege verschließen; Erbrochenes oder Blut können in die Luftröhre laufen. Die stabile Seitenlage hält Mund und Nase als tiefsten Punkt und die Atemwege frei. Sie ist damit keine Bequemlichkeit, sondern eine Atemwegsmaßnahme.
Wann sie angewendet wird
Nur bei einer Person, die bewusstlos ist und normal atmet. Atmet sie nicht normal, gilt Modul 7: drücken. Ist sie bei Bewusstsein, braucht sie keine Seitenlage, sondern eine Lagerung nach ihrem Befinden.
So wird sie hergestellt
Knien Sie seitlich neben der Person. Den nahen Arm angewinkelt nach oben legen, die Handfläche nach oben. Den fernen Arm über die Brust führen und den Handrücken an die Wange der Person legen; halten Sie die Hand dort fest. Mit der anderen Hand das ferne Bein am Oberschenkel greifen, das Knie beugen und die Person zu sich herüberziehen. Das oben liegende Bein so ausrichten, dass Oberschenkel und Knie im rechten Winkel liegen. Zum Schluss den Kopf nackenwärts überstrecken und den Mund leicht öffnen, damit Flüssigkeit ablaufen kann. Wenn Sie die Handgriffe nicht sicher beherrschen: Entscheidend ist allein, dass die Person stabil auf der Seite liegt und der Mund der tiefste Punkt ist.
Und danach
Der Notruf gehört abgesetzt, sobald jemand bewusstlos ist — parallel zur Lagerung oder davor. Anschließend die Atmung fortlaufend überwachen: sehen, hören, fühlen, mindestens jede Minute. Hört die Atmung auf, sofort auf den Rücken drehen und mit der Herzdruckmassage beginnen. Decken Sie die Person zu; Bewusstlose kühlen schnell aus, auch bei milden Temperaturen.
Bewusstlos und atmet normal: stabile Seitenlage, zudecken, Atmung überwachen. Atmet nicht normal: Herzdruckmassage.
Die Seitenlage ist kein Endzustand. Wer sie herstellt und dann weggeht, hat die eigentliche Aufgabe nicht erledigt — das Überwachen der Atmung.
Modul 9 von 18
Wunden, starke Blutung, Schock
Bei Wunden gilt eine einzige Regel, und sie lautet: so wenig wie möglich daran tun.
Wundversorgung
Eine Wunde wird so versorgt, wie sie vorgefunden wird. Ziehen Sie Einmalhandschuhe an — das schützt beide Seiten. Decken Sie die Wunde mit keimfreiem, sterilem Material ab, ohne die Auflage auf der Wundseite zu berühren. Was Sie nicht tun: die Wunde auswaschen, desinfizieren, Salben auftragen oder Fremdkörper herausziehen. Reinigen, Desinfizieren und das Entfernen von Fremdkörpern sind Aufgabe des medizinischen Fachpersonals. Ein steckender Fremdkörper wird umpolstert, nicht gezogen: Er verschließt unter Umständen genau das Gefäß, das sonst blutet.
Starke Blutung
Bei stark blutenden Wunden zählt Druck. Legen Sie eine keimfreie Auflage auf, darüber ein Druckpolster, und wickeln Sie beides mit einer Binde fest ein — das ist der Druckverband. Blutet es durch, wird ein zweiter Verband darüber gelegt, der erste bleibt liegen. Betroffene Gliedmaßen hochhalten. Und in jedem Fall: Notruf.
Schock erkennen
Der Schock ist ein Kreislaufversagen und kann auch ohne sichtbare Blutung eintreten. Zeichen sind blasse, kalte, feuchte Haut, ein schneller flacher Puls, Frieren, Unruhe oder auffällige Teilnahmslosigkeit. Bringen Sie den Betroffenen flach auf den Rücken, lagern Sie die Beine schräg hoch — nicht höher als etwa 45 Grad — und decken Sie ihn zu.
Wann keine Schocklage
Es gibt Fälle, in denen die Schocklage schadet. Merken lässt sich das mit der 8-B-Regel: bei Verletzungen an Birne, also Kopf, an Brust, Bauch, Becken, Beinen und Buckel, also Rücken, sowie bei Bibbern und bei Bewusstlosigkeit wird nicht in Schocklage gebracht. Und noch etwas: Der Notruf hat Vorrang vor der Lagerung, nicht umgekehrt.
Erster Schritt bei einer blutenden Wunde: Einmalhandschuhe, keimfrei abdecken, Druckverband. Nicht kühlen, nicht auswaschen, keine Fremdkörper ziehen.
Kühlen gehört zur Brandwunde, nicht zur blutenden Wunde. Diese beiden zu verwechseln ist der häufigste Fehler in alten Unterweisungen.
Modul 10 von 18
Verbrennungen, Verätzungen, Rauchgas
Beim Kühlen von Verbrennungen hat sich die Empfehlung geändert — und zwar in die Richtung: weniger.
Verbrennung und Verbrühung
Eine Verbrennung entsteht durch trockene Hitze, etwa an einer Herdplatte oder an offenem Feuer. Eine Verbrühung durch feuchte Hitze, also heiße Flüssigkeiten oder Dampf. Für die Erste Hilfe macht das keinen Unterschied, für die Ausdehnung schon: Verbrühungen betreffen oft größere Flächen, weil die Flüssigkeit läuft.
Kühlen — aber richtig
Kühlen dient allein der Schmerzlinderung, nicht dem Schutz des Gewebes. Deshalb gilt: nur bei kleinflächigen Verbrennungen, etwa bis zu einer Handfläche oder rund fünf Prozent der Körperoberfläche, und nur, solange die Person Schmerzen äußert. Verwendet wird Leitungswasser von etwa 20 Grad, nicht eiskaltes Wasser und niemals Eis. Bewusstlose werden nicht gekühlt. Bei Kindern nur an den Extremitäten, nicht an Rumpf und Kopf.
Großflächig: nicht kühlen
Bei ausgedehnten Verbrennungen wird nicht mit Wasser gekühlt. Die Haut kann die Körpertemperatur nicht mehr halten, und die Unterkühlung wird schnell gefährlicher als die Verbrennung selbst. Stattdessen: keimfrei bedecken, Wärme erhalten — zudecken —, Notruf. Diese Umkehr überrascht viele, die noch die alte Regel von zwanzig Minuten Kühlen gelernt haben.
Was nie auf eine Brandwunde gehört
Puder, Mehl, Öl, Brandsalben und Hausmittel bilden einen Nährboden für Keime und erschweren die spätere Beurteilung. Brandblasen bleiben zu.
Verätzung und Rauchgas
Bei Verätzungen die betroffene Stelle mit viel Wasser spülen, das Auge von innen nach außen und mit geöffnetem Lid, damit die Chemikalie nicht ins gesunde Auge läuft. Durchtränkte Kleidung entfernen. Beim Rauchgas gilt Eigenschutz zuerst: Rauch enthält Kohlenmonoxid, das farb- und geruchlos ist und in wenigen Atemzügen bewusstlos macht. Betroffene an die frische Luft bringen, Notruf, und auch bei scheinbarem Wohlbefinden ärztlich abklären lassen — Symptome treten verzögert auf.
Kleinflächig kurz kühlen mit Wasser um 20 Grad, nur bei Schmerz. Großflächig gar nicht kühlen: keimfrei bedecken, Wärme erhalten, Notruf.
Die alte Regel mindestens zwanzig Minuten kühlen steht noch in vielen Unterlagen. Bei großflächigen Verbrennungen ist sie gefährlich.
Modul 11 von 18
Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung
Der Zettel nach dem Pflaster ist kein Papierkram — er ist die Eintrittskarte in die gesetzliche Unfallversicherung.
Was dokumentiert werden muss
Nach § 24 Absatz 6 der DGUV Vorschrift 1 ist jedes Ereignis aufzuzeichnen, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde — ausdrücklich auch der kleinste Unfall. Festgehalten werden Name des Betroffenen, Datum und Uhrzeit, Ort, Hergang, Art der Verletzung, die geleistete Hilfe sowie Namen von Helfern und Zeugen.
Womit
Üblich sind der Meldeblock nach DGUV Information 204-021 oder ein Dokumentationsbogen; auch eine elektronische Erfassung ist zulässig, wenn die Angaben gleichwertig gesichert sind. Der früher übliche Begriff Verbandbuch meint dasselbe.
Fünf Jahre und Datenschutz
Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie enthalten Gesundheitsdaten und sind deshalb gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern — ein offen im Regal liegendes Verbandbuch, in dem jeder die Einträge der Kollegen lesen kann, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Ein verschlossener Schrank oder eine zugriffsbeschränkte Datei ist Pflicht.
Der Weg nach dem Unfall
Bei einem Arbeitsunfall, der über eine reine Bagatelle hinausgeht, führt der Weg in der Regel zum Durchgangsarzt — einem für die gesetzliche Unfallversicherung besonders zugelassenen Arzt. Er entscheidet über die weitere Behandlung und berichtet an den Unfallversicherungsträger. Ist ein Beschäftigter durch einen Arbeitsunfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber zusätzlich eine Unfallanzeige erstatten. Ihr Beitrag daran ist klein und trotzdem entscheidend: den Unfall melden, damit er überhaupt aufgezeichnet wird.
Warum das für Sie wichtig ist
Wenn eine kleine Verletzung Wochen später Beschwerden macht, ist die Aufzeichnung der Beleg dafür, dass sie bei der Arbeit entstanden ist. Ohne sie wird aus einem Arbeitsunfall schnell eine Privatsache. Bei schwereren Fällen — mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit — kommt die Unfallanzeige des Arbeitgebers hinzu, und der Weg führt zum Durchgangsarzt.
Jede Erste-Hilfe-Leistung aufzeichnen, auch das Pflaster. Aufbewahrung mindestens fünf Jahre, verschlossen.
Modul 12 von 18
Wie Brände entstehen — Brandklassen und Löschmittel
Wer weiß, was brennt, weiß auch, womit man es löscht — und womit auf keinen Fall.
Das Verbrennungsdreieck
Feuer braucht drei Dinge gleichzeitig: brennbaren Stoff, Sauerstoff und Zündenergie, dazu ein passendes Mengenverhältnis. Jedes Löschverfahren entzieht eines davon — Wasser kühlt unter die Zündtemperatur, Schaum und Decke ersticken, Pulver unterbricht die Verbrennungsreaktion.
Die Brandklassen
A steht für feste Stoffe wie Holz, Papier und Textilien, die unter Glut verbrennen. B für flüssige und flüssig werdende Stoffe wie Benzin, Lacke oder Wachs. C für Gase. D für Metalle wie Magnesium oder Aluminium. F für Speiseöle und Speisefette in Frittiergeräten und Pfannen. Ein Feuerlöscher trägt die Klassen, für die er zugelassen ist, als Symbol auf dem Etikett.
Der Fettbrand
Der wichtigste Sonderfall im Büroalltag ist die Klasse F. Wasser in brennendes Fett verdampft schlagartig und reißt das brennende Fett mit sich — eine Fettexplosion mit meterhoher Stichflamme. Richtig ist ein Feuerlöscher der Brandklasse F oder, wenn nichts anderes da ist, ein dicht schließender Deckel und das Abschalten der Wärmequelle. Auch ein Wasserlöscher der Klasse A ist hier falsch.
Was welcher Löscher kann
Wasserlöscher: nur A. Schaumlöscher: A und B, hinterlassen weniger Schaden als Pulver. Pulverlöscher: A, B und C, sehr wirksam, aber das feine Pulver verteilt sich im ganzen Raum und schädigt Elektronik. Kohlendioxidlöscher: B, rückstandsfrei und deshalb der richtige in Serverräumen — in engen Räumen aber mit Vorsicht, weil das Gas den Sauerstoff verdrängt.
Brandklassen A fest, B flüssig, C gasförmig, D Metall, F Speisefett. Fettbrand niemals mit Wasser — Feuerlöscher der Brandklasse F.
Der häufigste teure Fehler ist der Pulverlöscher im Büro: Er löscht zuverlässig und ruiniert dabei jede Elektronik im Raum.
Modul 13 von 18
Vorbeugender Brandschutz im Arbeitsalltag
Die meisten Brände im Büro beginnen an einer Steckdose oder an einem Gerät, das jemand vergessen hat.
Elektrische Geräte
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Heizlüfter und Ladegeräte geben Wärme ab. Sie gehören auf einen nicht brennbaren Untergrund und werden während des Betriebs beaufsichtigt. Am Feierabend werden sie ausgeschaltet, nicht nur in den Bereitschaftsbetrieb versetzt. Bevorzugen Sie Geräte mit Abschaltautomatik und mit Knickschutz am Kabel. Defekte Geräte und beschädigte Leitungen prüft und repariert ausschließlich eine Elektrofachkraft — nicht der praktisch veranlagte Kollege.
Mehrfachsteckdosen
Mehrere Mehrfachsteckdosen hintereinanderzustecken ist unzulässig, auch wenn rechnerisch noch Reserve wäre: Die Übergangswiderstände an den Kupplungen erwärmen sich, und die Absicherung schützt die Leitung, nicht die Steckverbindung. Ebenso wenig gehören Abzweigstecker in eine Wandsteckdose. Beschädigte Leisten werden ausgetauscht oder von der Elektrofachkraft geprüft.
Lithium-Ionen-Akkus
Akkus von Notebooks, Werkzeugen, Pedelecs und Powerbanks sind eine vergleichsweise neue Brandursache. Laden Sie nur mit dem zugehörigen Ladegerät, nicht auf brennbarem Untergrund und nicht unbeaufsichtigt über Nacht. Ein Akku, der sich verformt, riecht oder ungewöhnlich heiß wird, gehört sofort ins Freie. Brennende Lithium-Akkus lassen sich mit gewöhnlichen Löschern kaum löschen — hier zählt Abstand und Feuerwehr.
Ordnung als Brandschutz
Papier- und Kartonlager neben Wärmequellen, verstellte Flure, verkeilte Brandschutztüren: Das sind keine Kleinigkeiten, sondern die Gründe, warum aus einem Entstehungsbrand ein Gebäudebrand wird. Fluchtwege bleiben grundsätzlich frei — dazu mehr in Modul 16.
Keine Mehrfachsteckdosen hintereinanderstecken. Wärmeabgebende Geräte beaufsichtigen und abschalten. Defektes prüft die Elektrofachkraft.
Eine verkeilte Brandschutztür ist kein Komfort, sondern hebt den Brandabschnitt auf, für den das Gebäude gebaut wurde.
Modul 14 von 18
Löscheinrichtungen richtig einsetzen
Ein Feuerlöscher ist in zwanzig Sekunden leer. Wie Sie diese zwanzig Sekunden nutzen, entscheidet alles.
Bedienen
Sicherung ziehen, Schlauch oder Düse auf den Brandherd richten, Schlagknopf oder Hebel betätigen — und in Stößen löschen statt in einem Zug. Nähern Sie sich in Windrichtung und immer so, dass Sie den Rückweg im Rücken behalten.
Löschtaktik
Löschen Sie von unten und von vorn in die Glut, nicht von oben in die Flammen. Flächenbrände von vorn nach hinten, Tropf- und Fließbrände von oben nach unten. Wenn mehrere Löscher da sind, setzen Sie sie gleichzeitig ein, nicht nacheinander — das ist der wirksamste Unterschied gegenüber dem, was die meisten instinktiv tun. Und nach dem Löschen die Brandstelle beobachten: Glutnester zünden erneut.
Ausstattung und Prüfung
Wie viele Löscher ein Bereich braucht, ergibt sich aus der Grundfläche und der Brandgefährdung; die ASR A2.2 rechnet das in Löschmitteleinheiten um — bei 500 Quadratmetern zum Beispiel 21 Löschmitteleinheiten. Angerechnet werden im Regelfall nur Feuerlöscher mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten. Von jeder Stelle aus darf der nächste Feuerlöscher höchstens 20 Meter tatsächliche Laufweglänge entfernt sein, bei erhöhter Brandgefährdung in der Regel nicht mehr als 5 und höchstens 10 Meter. Die Griffhöhe liegt zweckmäßig zwischen 0,80 und 1,20 Meter, gekennzeichnet wird mit dem Brandschutzzeichen F001 nach ASR A1.3. Gewartet werden Feuerlöscher alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen — das sind insbesondere Sachkundige nach DIN 14406-4; das Prüfdatum steht auf der Plakette. Nach jeder Benutzung — auch nach einem kurzen Probestoß — muss der Löscher wieder instand gesetzt werden.
Wann nicht
Ein Löschversuch lohnt nur beim Entstehungsbrand und nur, wenn Sie sich sicher fühlen und der Fluchtweg frei ist. Alles andere ist Aufgabe der Feuerwehr. Menschenleben gehen immer vor.
Von unten in die Glut, in Stößen, mehrere Löscher gleichzeitig. Prüfung alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen.
Nach jedem Einsatz gehört der Löscher zur Wartung — auch wenn er noch voll aussieht. Ein angebrochener Löscher verliert Druck.
Modul 15 von 18
Brandschutzorganisation im eigenen Haus
Im Ernstfall zählt nicht, was in der Vorschrift steht, sondern wen Sie anrufen und wo Sie hingehen.
Brandschutzhelfer
Der Arbeitgeber muss nach § 10 Arbeitsschutzgesetz Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die ASR A2.2 nennt dafür bei normaler Brandgefährdung in Punkt 7.3: ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Mehr sind nötig bei erhöhter Brandgefährdung, bei Schichtbetrieb, bei großen oder unübersichtlichen Flächen und dort, wo viele ortsunkundige Personen anwesend sind.
Ihre Ausbildung
Die DGUV Information 205-023 beschreibt sie: mindestens zwei Unterrichtseinheiten Theorie und eine praktische Löschübung mit einer realen oder simulierten Löscheinrichtung, bei der jeder Teilnehmer selbst löscht. Zur Auffrischung gibt es zwei Angaben: Die DGUV Information nennt drei bis fünf Jahre, die ASR A2.2 hat sich in der Praxis bei normaler Brandgefährdung zwei bis fünf Jahre bewährt. Beides sind Empfehlungen — festzulegen ist das Intervall vom Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind außerdem Schichtbetrieb und Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit und Fortbildung zu berücksichtigen.
Weitere Rollen
Größere Betriebe haben zusätzlich einen Brandschutzbeauftragten, Räumungshelfer und Evakuierungsbeauftragte. Wer das bei Ihnen ist, steht in der Brandschutzordnung Teil B und am Aushang.
Ihr Betrieb — bitte ergänzen
Diese Angaben kann kein Online-Kurs für Sie ausfüllen. Notieren Sie sich, am besten heute: Wer sind unsere Brandschutzhelfer. Wo hängt der nächste Feuerlöscher und welcher Typ ist es. Wo ist der Sammelplatz. Wer meldet die Vollzähligkeit. Wo hängt der Flucht- und Rettungsplan. Wenn Sie eine dieser Fragen nicht beantworten können, ist das das Ergebnis dieser Unterweisung, mit dem Sie am meisten anfangen können.
Fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer bei normaler Brandgefährdung. Ausbildung nach DGUV Information 205-023 mit praktischer Löschübung.
Modul 16 von 18
Brandschutzordnung und Flucht- und Rettungsplan
Zwei Dokumente hängen in fast jedem Betrieb aus, und fast niemand weiß, wofür sie da sind.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096
Sie hat drei Teile. Teil A ist der bekannte Aushang mit der Überschrift Verhalten im Brandfall — er richtet sich an alle Personen im Gebäude, also auch an Besucher, Kunden und Fremdfirmen, und hängt an gut sichtbaren Stellen aus. Teil B richtet sich an die eigenen Beschäftigten und enthält ausführliche Verhaltensregeln: Verhindern der Rauchausbreitung, Freihalten der Flucht- und Rettungswege, Meldewege, Verhalten im Brandfall und bei anderen Gefahren. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz.
Der Flucht- und Rettungsplan
Er ist ein vereinfachter, immer farbiger Grundriss nach DIN ISO 23601 und zeigt: den Gebäudegrundriss, den Verlauf der Flucht- und Rettungswege, die Lage der Notausgänge, die Lage von Notfall- und Rettungsausrüstung wie Brandmelder und Erste-Hilfe-Einrichtungen, die Brandbekämpfungseinrichtungen wie Feuerlöscher, die Sammelplätze, den Standort des Betrachters, Verhaltensregeln und eine Legende der verwendeten Zeichen.
Fluchtwege und Notausgänge
Flucht- und Rettungswege sind die Wege, über die sich Menschen im Gefahrfall selbst in Sicherheit bringen können — ohne Hilfe der Feuerwehr. Sie sind grundsätzlich freizuhalten und dürfen weder zugestellt noch abgeschlossen sein; die Anforderungen stehen in der ASR A2.3. Der abgestellte Rollcontainer im Flur ist kein Ordnungsproblem, sondern ein Sicherheitsmangel.
Die Kennzeichnung
Rettungszeichen sind weiß auf grünem Grund, Brandschutzzeichen weiß auf rotem Grund, jeweils nach DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3. Lernen Sie die zwei, die zählen: den Notausgang mit der laufenden Person und die Sammelstelle mit den vier nach innen zeigenden Pfeilen.
Brandschutzordnung Teil A für alle im Gebäude einschließlich Besucher, Teil B für die Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Aufgaben.
Fluchtwege sind grundsätzlich freizuhalten — nicht nur dann, wenn es keinen zweiten Weg nach draußen gibt.
Modul 17 von 18
Verhalten im Brandfall und Räumung
Ein Praxisfall, an dem sich die Reihenfolge zeigt — und die Reihenfolge ist hier alles.
Die Reihenfolge
Ruhe bewahren. Brand melden — Brandmelder betätigen oder 112, mit genauer Angabe von Ort und Umfang, und auf Rückfragen warten. Gefährdete Personen warnen und mitnehmen, Türen schließen, aber nicht abschließen. Erst dann, und nur beim Entstehungsbrand, ein Löschversuch. Bricht der Löschversuch ab oder wird der Brand größer: Bereich verlassen. Rettung von Menschenleben geht immer vor Brandbekämpfung.
Auf dem Weg nach draußen
Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege benutzen, Aufzüge niemals — sie können im Brandgeschoss halten oder stromlos werden. Rauch und Hitze steigen nach oben, deshalb gebückt gehen; in Bodennähe ist die Luft deutlich besser. Personen mit brennender Kleidung am Weglaufen hindern, in Decken oder Jacken hüllen und am Boden wälzen; ein Feuerlöscher geht auch, aber nicht ins Gesicht.
Am Sammelplatz
Der Sammelplatz liegt außerhalb des Gebäudes. Dort melden sich alle bei ihrer Führungskraft, damit festgestellt werden kann, ob alle das Gebäude verlassen haben. Wer jemanden vermisst, meldet das sofort und so genau wie möglich: Name, wo die Person zuletzt gesehen wurde. Diese Information geht an den Einsatzleiter der Feuerwehr. Und: Niemand geht zurück ins Gebäude, auch nicht für Mantel, Laptop oder Autoschlüssel.
Der Praxisfall
In der Teeküche brennt Fett in einer Pfanne, eine Kollegin hat sich an der Hand verbrannt und hält sie unter kaltes Wasser. Der Entscheidungspfad: Erstens Wärmequelle abschalten, wenn gefahrlos erreichbar. Zweitens nicht mit Wasser löschen — Deckel drauf oder Löscher der Brandklasse F. Drittens Personen aus dem Raum, Tür schließen. Viertens Brand melden. Fünftens die Verletzte versorgen: kleinflächige Verbrennung, also kurz kühlen, dann keimfrei abdecken. Sechstens die Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren. Wer die Reihenfolge umdreht und zuerst die Wunde versorgt, während die Pfanne brennt, hat aus einem Entstehungsbrand einen Küchenbrand gemacht.
Melden, warnen, retten — löschen nur beim Entstehungsbrand. Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung. Aufzüge nicht benutzen.
Der Sammelplatz erfüllt seinen Zweck nur, wenn sich jeder meldet. Wer unbemerkt nach Hause fährt, löst eine Suche im brennenden Gebäude aus.
Modul 18 von 18
Nachweisführung und Wiederholung
Zum Schluss die Frage, die im Audit gestellt wird: Womit belegen Sie, dass diese Unterweisung stattgefunden hat?
Was den Nachweis ausmacht
Eine Unterweisung ist zu dokumentieren. Zum Nachweis gehören Datum, die Namen der Teilnehmer, der Inhalt der Unterweisung und ein Beleg der Teilnahme. Ihr Zertifikat enthält genau das: Name, Kursbezeichnung, Datum, Ergebnis, die Schulungsinhalte und eine Zertifikatsnummer, mit der sich die Echtheit prüfen lässt. Aufbewahrt wird der Nachweis beim Arbeitgeber; nehmen Sie zusätzlich eine eigene Kopie zu Ihren Unterlagen.
Wie oft
Mindestens einmal jährlich, außerdem bei der Einstellung, bei Versetzung, bei neuen Arbeitsmitteln oder Verfahren und nach besonderen Vorkommnissen. Für Erste Hilfe und Brandschutz ist der jährliche Rhythmus üblich und sinnvoll, weil beides selten gebraucht und deshalb schnell vergessen wird.
Wer teilnehmen muss
Alle Beschäftigten, ausdrücklich auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Aushilfen und Leiharbeitnehmer. Bei Fremdfirmen auf dem Gelände muss zumindest über die örtlichen Gefahren und die Fluchtwege unterwiesen werden.
Wenn Sie unsicher bleiben
Diese Unterweisung vermittelt Wissen, keine Handgriffe. Wenn Sie merken, dass Sie sich eine Wiederbelebung nicht zutrauen, ist das kein Mangel dieses Kurses, sondern sein wichtigstes Ergebnis: Melden Sie sich für einen Erste-Hilfe-Lehrgang an. Neun Unterrichtseinheiten, ein Vormittag, und die Kosten trägt der Unfallversicherungsträger. Dasselbe gilt für den Brandschutz: Einen Feuerlöscher einmal selbst ausgelöst zu haben, verändert das Verhalten im Ernstfall mehr als jeder gelesene Text.
Was Sie mitnehmen sollten
Drei Dinge, die Sie ohne Nachschlagen können sollten: die 112 und die fünf W-Fragen, Prüfen — Rufen — Drücken, und den Weg zum Sammelplatz. Alles andere können Sie nachlesen. Diese drei nicht, denn wenn Sie sie brauchen, haben Sie keine Zeit zum Nachlesen.
Nachweis einer Unterweisung: Datum, Teilnehmer, Inhalt, Teilnahmebeleg — aufbewahrt beim Arbeitgeber. Wiederholung mindestens jährlich.
Abschlusstest
22 Fragen, je vier Antworten, genau eine ist richtig. Ab 16 richtigen Antworten haben Sie bestanden. Die Reihenfolge der Antworten wechselt bei jedem Aufruf.